Wildtierhilfe

Wildtierhilfe

 

Was tun, wenn Sie ein hilfloses Wildtier gefunden haben?

Wir, der Tierschutzverein Freunde der Tiere Altmühltal e.V. und auch jeder andere Tierschutzverein, versuchen natürlich im Rahmen unserer Mittel Wildtiere bei uns aufzunehmen, aufzupeppeln und letztendlich wieder auszuwildern. Leider sind wir ehrenamtlich tätig, was oftmals unsere Kapazitäten einschränkt. Natürlich können Sie uns trotzdem jederzeit anrufen und wir helfen Ihnen natürlich immer weiter. Im folgenden erfahren Sie etwas über den Paragraph 43 Abs. 6 des Bundesnaturschutzgesetzes.

 

Auszug aus dem Bundesnaturschutzgesetz § 43 Abs. 6

Abweichend von den Verboten des § 42 Abs. 1 Nr. 1 und 3 sowie den Besitzverboten ist es vorbehaltlich jagdrechtlicher Vorschriften ferner zulässig, verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind unverzüglich in die Freiheit zu entlassen, sobald sie sich dort selbständig erhalten können. Im Übrigen sind sie an die von der nach Landesrecht zuständigen Behörde bestimmten Stelle abzugeben. Handelt es sich um Tiere der streng geschützten Arten, so hat der Besitzer die Aufnahme des Tieres der nach Landesrecht zuständigen Behörde zu melden. Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann die Herausgabe des aufgenommenen Tieres verlangen.

 

Hilfe im Notfall: